Für Eltern

Liebe Eltern,

als Verfahrensbeistand habe ich die Aufgabe die Interessen des Kindes festzustellen und im gerichtlichen Verfahren zur Geltung zu bringen. Als „Interesse des Kindes“ sind seine subjektiven Interessen – der Wille des Kindes – und seine objektiven Interessen – das Wohl des Kindes – gemeint. Ich kann Anträge für das Kind stellen und Rechtsmittel gegen gerichtliche Entscheidungen einlegen. Darüber hinaus werde ich außerdem beauftragt, Gespräche mit den Eltern und weiteren Bezugspersonen des Kindes zu führen und nach Möglichkeit auf eine einvernehmliche Regelung zwischen den Beteiligten hinzuwirken.

Nach meiner Bestellung bin ich bemüht, so schnell wie möglich getrennte Gespräche mit den Kindern und Ihnen zu führen. Daher bin ich dankbar, wenn Sie sich zeitnah telefonisch oder per Email mit mir in Verbindung setzen. In der Regel besuche ich die Kinder zu Hause. Wenn es notwendig ist, versuche ich die Kinder sowohl im mütterlichen als auch im väterlichen Umfeld zu erleben.

Möchte das Gericht Ihr Kind persönlich anhören, geschieht das ohne Ihres Beiseins, aber mit meiner Begleitung. Bis dahin hat Ihr Kind mich bereits kennengelernt.

Weder das Gespräch mit mir noch die Anhörung bei Gericht müssen für Kinder belastend sein. Belastend ist vielmehr der Elternkonflikt an sich und damit der Loyalitätskonflikt, in dem sich das Kind dadurch befindet. 

Meine Aufgabe ist es deshalb, den Kindern zuzuhören, mit dem Ziel ihre Sicht auf die familiäre Situation zu verstehen und diese Sichtweise dem Richter, aber auch Ihnen anschaulich zu machen. Ich erkläre den Kindern den Verfahrensverlauf und die Streitpunkte kindgerecht. Ich  versuche ihnen den Druck zu nehmen, für Entscheidungen verantwortlich zu sein. Mir geht es darum, dass es Ihrem Kind nach dem Verfahren besser geht als vorher.

Bitte erklären Sie Ihrem Kind daher nur, dass ich mit ihm sprechen möchte und versuchen Sie, ihm den Grund so neutral wie möglich zu schildern.

Alle professionell an dem Verfahren Beteiligten sind bemüht, Ihr Kind zu schonen. Dazu gehört vor allem auch, dass das Kind nicht aufgefordert werden wird, eine eigene Entscheidung – eventuell sogar für oder gegen einen Elternteil – zu treffen. Die Entscheidung trifft das Gericht. Der Verfahrensbeistand versucht im Vorfeld die Interessen zu ermitteln. Sie als Eltern sind in jedem Stadium des Verfahrens aufgerufen, doch noch eine Einigung zu suchen.

Gerne unterstütze ich Sie dabei zum Wohl Ihres Kindes!

Anne-Caroline Gehrkens
Verfahrensbeistand / Rechtsanwältin

Am Katzberge 1a
31139 Hildesheim

Tel.: 05121 / 924471
E-Mail: ra(at)gehrkens.de